Wieder Maskenpflicht in Gladbachs Kulturstätten

Seit letzten Mittwoch gilt in den Theatern Mönchengladbach und Krefeld die 2G-Regel für Besucher.

Regisseur Robert Wilhelms sieht sein Theater in Gefahr.
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Alle Zuschauer müssen also geimpft oder genesen sein. Außerdem führt das Theater wieder die Pflicht ein, auch während der Vorstellung eine Maske zu tragen. Zulässig sind FFP2- oder OP-Masken. Gleiches gilt für die Museen Abteiberg, Schloss Rheydt und das Textil Technikum. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt dort die 3G-Regel. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Nachweis. Schüler unter 16 Jahren gelten als getestet und Schüler ab 16 Jahren werden um die Vorlage einer Schulbescheinigung gebeten. Erwachsene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen neben einem ärztlichen Attest einen negativen Bürgertest vorlegen.

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