Staatsanwaltschaft legt Revision im Rocker-Prozess ein

Im Prozess um den brutalen Mord an dem Mönchengladbacher Kai M. aus dem Rocker-Milieu hat die Staatsanwaltschaft Duisburg jetzt Revision eingelegt.

© Radio 90,1

Nach rund zwei Jahren und mehr als 90 Verhandlungstagen hatte das Landgericht Duisburg die beiden Angeklagten am vergangenen Freitag freigesprochen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die zwei Männer für den Mord und die Zerstückelung der Leiche des Opfers verantwortlich sind. Dem Kronzeugen haben die Richter nicht ausreichend geglaubt. Die freigesprochenen Männer waren verdächtigt worden, Helfer eines Hauptverdächtigen gewesen zu sein, der bereits im Ausland verstorben war. Jetzt liegt der Fall beim Bundesgerichtshof - dieser soll das Urteil auf seine Rechtmäßigkeit prüfen. Bis ein endgültiges Urteil gefallen ist, könnte es bis zu zehn Monate dauern, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Duisburg.

Weitere Meldungen