Geld zurück: Fitnessstudio muss Beiträge zurückzahlen
Veröffentlicht: Freitag, 06.05.2022 18:36
In der Pandemie waren viele Fitnessstudios in Mönchengladbach wochenlang geschlossen. Die Verbraucherzentrale Mönchengladbach will Abonnenten der Fitnessstudios unterstützen und hat deshalb ein Formular für die Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge zur Verfügung gestellt.

Alle, die während des Lockdowns einen Vertrag hatten und weiterhin Beiträge zahlten, obwohl das Fitnessstudio zu war, dürfen ihr Geld zurückfordern. Auch wer sich bislang noch nicht darum gekümmert hat, kann jetzt das Geld zurückverlangen. Wichtig ist aber: Geld bekommt nur derjenige, der keinen Wertgutschein erhalten hatte. Wer nun eine Rückerstattung fordert, muss dafür einen Brief schreiben. Darin sollte zunächst der Sachverhalt geschildert werden. Außerdem sollten sich die Sportler auf das BGH-Urteil beziehen. Ein Muster-Schreiben gibt es hier