Drastisch erhöhte Gas- und Strompreise: Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Veröffentlicht: Mittwoch, 07.12.2022 12:10
Der Bund der Energieverbraucher geht davon aus, dass 80 Prozent der Gas- und Stromversorger die Preise erhöhen werden und diese teils nicht gerechtfertigt sind. Leonora Holling vom Bund der Energieverbraucher rät, Widerspruch einzulegen und erklärt, wann das Sinn macht.
Erhöhte Strom- und Gaspreise sorgen bei Bürgerinnen und Bürger für Frust. Wir haben mit Leonora Holling vom Bund der Energieverbraucher gesprochen. Sie sagt, wann es Sinn macht, Widerspruch gegen diese Preise einzulegen: "Aus meiner Sicht sollte ich bei Gas bei allen Erhöhungen, die über 22 Cent die Kilowattstunde hinausgehen, Widerspruch einlegen", erklärt die Energieexpertin. Beim Strom läge die Grenze für einen Widerspruch bei 28 Cent pro Kilowattstunde.
Doch wie funktioniert das? Sollte man als Mieter alles über die Nebenkosten abgedeckt haben, sollte der Vermieter angeschrieben werden, dass er sich darum kümmert. "Bin ich als Mieter selber Vertragspartner, kann ich normal prüfen und entscheiden, ob der Preis nicht gerechtfertigt ist, dann würde ich Widerspruch einlegen", fügt Holling hinzu. Das bedeutet: "Ich frage den Versorger, ob er Beschaffungskosten einfach nur weitergegeben hat und bitte um einen Nachweis."
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen sich selbst drum kümmern
Seid ihr Wohnungs- oder Hausbesitzer, müsst ihr euch ebenfalls selbst darum kümmern. Vorlagen für so einen Widersprich findet ihr hier: ein aktuelles Protestschreiben für Gaspreiserhöhungen und ein aktuelles Protestschreiben zur Stromgrundversorgung*. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Tipp seitens Leonoara Holling vom Bund der Energieverbraucher. "Wir raten immer dazu, den Widerspruch per Brief oder sogar Einschreiben zu verschicken. Das Problem bei einer Mail ist beispielsweise, dass man nachweisen muss, den Widerspruch abgeschickt zu haben und er auch angekommen ist."
Ihr habt demnach zwei Optionen: Den neuen Abschlag trotzdem zahlen, aber unter Vorbehalt - dies muss mit ins Widerspruchschreiben einfließen. Ansonsten zahlt ihr den alten Abschlag einfach weiter.
Wenn das Bundeskartellamt oder Gerichte entscheiden, die hohen Preise seien nicht gerechtfertigt, können alle, die den neuen Abschlag gezahlt haben, ihr Geld zurückverlangen. Falls die Prüfung ergibt: Die Preise sind in Ordnung, müssen alle, die nur die alten Abschläge gezahlt haben, nachzahlen. Falls ihr euch für diese Variante entscheidet, solltet ihr das Geld auf jeden Fall zurücklegen. Bis es zu einer solchen gerichtlichen Entscheidung kommt, können noch Monate verstreichen.
Das sagt Rechtsanwalt Arndt Kempgens
Rechtsanwalt Arndt Kempgens rät zur vorsichtigen Variante: "Man sollte grundsätzlich die neue Forderung erstmal erfüllen und zahlen, wenn auch unter Vorbehalt. Das kann man auch mit in die Überweisung schreiben. Man sollte auf keinen Fall nicht zahlen, denn sonst riskiert man eine Kündigung. Dann muss man sich einen neuen Versorger suchen und die sind im Moment alle sehr teuer", lautet sein erstes Fazit.
*: Die Protestschreiben werden vom Bund der Energieverbraucher bereitgestellt
Autoren: Marion Cürlis & Joachim Schultheis