Teilnahmebedingungen RADIO 90,1-Gewinnspiele auf Facebook
Veröffentlicht: Dienstag, 08.10.2019 13:49
Etwas Kleingedrucktes muss manchmal sein. Wir haben für Euch unsere Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen auf der RADIO 90,1 Facebook-Seite zusammengestellt.
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf der Radio 90,1 Facebook-Seite
1. Geltungsbereich und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen
Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Gewinnspielen, die auf der Radio 90,1 Facebook-Seite veranstaltet werden.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Veranstaltergemeinschaft Radio Mönchengladbach e.V. und Lokalradio Mönchengladbach Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
3. Ablauf des Gewinnspiels/ Auswahlmechanik/ Gewinn
Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Posting auf der Radio 90,1 Facebook-Seite informiert. Dies betrifft u.a. Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. -aufgaben. Das Gewinnspiel startet mit dem Posting des jeweiligen Beitrages.
Der Gewinnspielaufruf ist beendet, sobald ein Mitspieler On Air zu hören ist, oder wenn im Vorfeld anders lautende Informationen kommuniziert wurden.
4. Distanzierung / Gewinnspielanbieter
Anbieterin des Gewinnspiels ist die Veranstaltergemeinschaft Radio Mönchengladbach e.V. und Lokalradio Mönchengladbach Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG- kurz Radio 90,1.
Facebook ist nicht für das Gewinnspiel verantwortlich und kein Ansprechpartner für eventuelle Haftungsfragen.
5. Gewinn
Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet Radio 90,1 nur in deren Namen an. Radio 90,1 ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.
Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich auf der Radio 90,1 Facebook-Seite präsentierte Gewinn, ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.
Die Gewinner werden über die Facebook-Nachrichtenfunktion informiert. Jeder Gewinner muss sich - sofern nicht anders vereinbart oder kommuniziert - innerhalb von 5 Werktagen oder bis Ablauf des Gewinns (etwa bei Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem bestimmten Datum) per E-Mail an redaktion@radio901.de oder telefonisch unter 02161/90 1 90 10 mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost.
6. Ausschluss von Teilnehmern
Radio 90,1 behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
Es gelten die allgemeinen Richtlinien für Facebook-Gewinnspiele. Verstöße gegen diese führen zu einem Ausschluss am Gewinnspiel.
Radio 90,1 kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
7. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Stellt Radio 90,1 nachträglich fest, dass der Teilnehmer einem im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann Radio 90,1 diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
8. Veröffentlichung von Namen; Promotion
Radio 90,1 darf den Namen des Gewinners öffentlich im Programm oder auf den Internetseiten von Radio 90,1 bekannt geben, es sei denn, der Gewinner widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung.
Der Gewinner verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.
9. Abbruch Gewinnspiel
Radio 90,1 behält sich vor, dass Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen Radio 90,1 zu.
10. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Haftungsausschluss
Radio 90,1 haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, Radio 90,1 bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.