Stadt reagiert auf Urteil zu E-Auto "Sven"

Die Stadt Mönchengladbach hat jetzt auf das Urteil zum Fall „E-Auto Sven“ reagiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die Stadt bisher geheim gehaltene Akten offenlegen muss.

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Sie wird das Urteil akzeptieren, prüft aber noch die weiteren Konsequenzen, die diese Entscheidung mit sich bringt. Die Stadt hatte zuvor gegen ein ähnliches Urteil angekämpft, weil sie Klärungsbedarf gesehen hatte. Es schien ihr nicht eindeutig, was überwiegt: ihre Geheimhaltungspflichten oder das Informationsrecht der Ratsmitglieder. Das Gericht hat zugunsten des Rechts auf Information entschieden, die Akten müssen also offengelegt werden. Ein Erfolg für die Ratsmitglieder der Linken und der FDP. Sie hatten geklagt, weil sie eine geheim gehaltene Aktennotiz einsehen wollten. Darin geht es offenbar um den Anteilskauf der NEW am Elektroauto „Sven“. Es hatte sich im Nachhinein herausgestellt, dass dieser Kauf rechtswidrig