Stadt legt Beschwerde gegen Urteil zur Protected Bike Lane ein

Die Stadt Mönchengladbach wehrt sich gegen die aktuelle gerichtliche Entscheidung Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße. Wie sie mitteilte, hat sie gestern Nachmittag fristgerecht Beschwerde eingelegt.

 Außerdem soll in einer Sondersitzung des Hauptausschusses am kommenden Montag über eine Übergangslösung beraten werden. Auf den Eilantrag eines Mönchengladbacher Bürgers hin hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf vor zwei Wochen angeordnet, dass die Protected Bike Lane innerhalb von drei Wochen zurückgebaut und die Klebebordsteine und Markierungen entfernt werden müssen. Die Begründung: Auf der Hohenzollernstraße gebe es bereits abgetrennte Radwege. Aus Sicht der Stadt ist die kurze Rückbaufrist nicht umsetzbar. Außerdem sei der alte Radweg nicht mehr verkehrssicher. Die Stadt arbeitet nun an alternativen Lösungen für eine sichere Radverkehrsführung auf der Hohenzollernstraße. Angedacht ist zum Beispiel, die Sanierung der Straße vorzuziehen und bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil provisorisch einen Radfahrstreifen mit einer einfachen durchgezogenen Linie zu markieren.

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