Schokoticket ohne Kosten?

Eltern können die Fahrtkosten für Bus und Bahn auf dem Schulweg ihrer Kinder unter Umständen zurückbekommen. Darauf weist der Verkehrsverbund Rhein Ruhr hin.

© Radio 90,1

Wer mit dem sogenannten Schokoticket, also dem Schülerticket des VRR, zur Schule fährt, habe ab einem Schulweg von mehr als dreieinhalb Kilometern möglicherweise Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Geprüft wird der Anspruch vom jeweiligen Schulsekretariat. Infos dazu und zu den Kosten des Schokotickets gibt es hier auf der Website des VRR.

Weitere Meldungen