Pause im Job: Was Sie selbst entscheiden dürfen

Betriebskantine in Karlsruhe
© Uli Deck/dpa/dpa-tmn

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Berlin (dpa/tmn) - In manchen Betrieben machen alle zur selben Zeit Pause. Anderswo entscheidet jeder und jede für sich. Aber dürfen Beschäftigte frei bestimmen, wann und wie lange sie pausieren?

Das hängt von den Vorgaben des Arbeitgebers ab, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Grundsätzlich müsse der Arbeitgeber müsse organisatorisch die Voraussetzungen schaffen, sodass Arbeitnehmer die gesetzlichen Ruhepausen nehmen können. In diesem Rahmen könne der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumen, die konkrete zeitliche Lage der Pausen selbst zu organisieren. 

Meyer zufolge ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter die gesetzlichen Pausenregelungen einhalten. Die sind im Arbeitszeitgesetz so festgelegt:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden: mindestens 45 Minuten Pause.
  • Pausen dürfen in kleinere Einheiten von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden: «Also man kann da theoretisch dann zwei Ruhepausen oder drei Ruhepausen à 15 Minuten machen», so Meyer.

Ob die Arbeitnehmer diese Pause tatsächlich einhalten, kann der Arbeitgeber laut Meyer stichprobenartig kontrollieren. Sollte der Arbeitgeber feststellen, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter keine Pausen nehmen und durchgehend arbeiten, ist er verpflichtet einzuschreiten.

Der Arbeitgeber kann Pausen auch zeitlich eingrenzen, etwa indem er vorgibt, dass sie in einem bestimmten Zeitfenster – beispielsweise zwischen 12:00 und 14:00 Uhr – genommen werden müssen. Innerhalb dieses Rahmens dürfen Arbeitnehmer laut Meyer dann frei entscheiden, wann sie ihre Pause machen. 

Zur Person: Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Peter Meyer
Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).© Weimann Meyer Gbr/dpa-tmn
Peter Meyer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
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