Kritik am geänderten Kommunalwahlrecht

Vier Parteien auf Landesebene klagen jetzt gegen das geänderte Kommunalwahlrecht in NRW. Das soll größere Parteien in Zukunft systematisch bei der Sitzzuteilung bevorzugen und hätte auch bei uns in Mönchengladbach Einfluss bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr.

Stimmzettel wird in eine Wahlurne gesteckt
© Arne Dedert/dpa

Auf den Weg gebracht hat die Änderung im Sommer die parlamentarische Mehrheit im Landtag aus CDU, Grünen und SPD. Bei der Sitzzuteilung ergeben sich bei der Berechnung oft keine glatten, sondern Kommazahlen, die auf- oder abgerundet werden müssen. Nach dem neuen Verfahren soll in Abhängigkeit der Stimmen einer Partei insgesamt gerundet werden. Das heißt: Größere Parteien profitieren, kleinere verlieren. FDP, BSW, Volt und die Piratenpartei klagen dagegen jetzt vor dem Landesverfassungsgericht. Und auch aus unserer Stadt kommt Kritik - etwa von DIE PARTEI und den Linken. Die Linke hätte nach eigenen Angaben mit dem neuen Wahlrecht aktuell in ganz NRW 64 kommunale Mandate weniger.