KFZ-Versicherungswechsel kann Geld sparen
Veröffentlicht: Samstag, 09.11.2024 07:15
Auch Mönchengladbacher Autofahrer könnten jetzt vor einem schwierigen Versicherungswechsel stehen. Zum kommenden Jahr werden viele Autoversicherungen nämlich deutlich teurer, sodass ein wechsel Einsparungen von mehreren hundert Euro bedeuten kann.
Das geht aber nicht immer reibungslos warnt die Verbraucherzentrale und gibt Tipps. Diese richten sich mit ihren Tipps besonders an Autofahrer, die schon einmal einen Unfall hatten. Denn bei einem Wechsel der Versicherung können sie eine Höherstufung vermeiden und einen guten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Das geht aber nur bei bestimmten Versicherungen und auch dort tun sich die Anbieter offenbar schwer, warnt die Verbraucherzentrale. Mehrfach seien in NRW jetzt Fälle bekannt geworden, bei denen trotz der Vereinbarung nur ein schlechterer Rabatt angekommen sei - Nachbohren bei der Versicherung hätte hier aber geholfen. Die Einzelheiten:
• So findet man eine Versicherung mit SFR-Kulanz-Regelung:
Wenn Autofahrer:innen im laufenden Versicherungsjahr einen Unfall hatten, war es bisher üblich, dass bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung die Höherstufung beim Schadensfreiheitsrabatt (SFR) auf die Nachfolgeversicherung übertragen wurde – auch dann, wenn beim Nachversicherer Rabattschutz vereinbart wurde. Normalerweise bleibt mit einem Rabattschutz die Schadenfreiheitsklasse trotz Schaden unverändert. Nun haben einige Versicherer eine interne, bessere Regelung eingeführt, nach der sie den unbelasteten, besseren SFR übernehmen. Voraussetzung ist, dass auch bei ihnen ein Rabattschutz vereinbart wurde. Bisher bieten nur einige Versicherungen diese kundenfreundliche Klausel an, eine konkrete Nachfrage lohnt sich also.
• Rabattübertragung bei Versicherungswechsel prüfen:
Wer einen Schaden hatte und den Versicherer wechseln möchte, sollte ganz genau prüfen, dass die Rabattübertragung korrekt abgewickelt wird. Am besten fragt man den Nachversicherer nach dieser besonderen internen Regelung. Für die Bitte um Korrektur ist es hilfreich, wenn man der neuen Versicherung die Abschlussrechnung des Vorversicherers mit den SFR-Angaben in Kopie zukommen lässt. Grundsätzlich sinkt normalerweise nach einem Unfall der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. In der Folge steigen die Versicherungskosten deutlich. Mit einem Rabattschutz bleibt die Schadenfreiheitsklasse trotz Schaden unverändert. Je länger Autofahrer:innen ohne Schaden bleiben, desto günstiger werden die Beiträge.
• Fehler bei Umstellung des Versicherungsjahres vermeiden:
Immer mehr Versicherer stellen bei der Kfz-Versicherung das Versicherungsjahr auf den individuellen Beginn um. Das kann im Einzelfall zu Nachteilen für die Versicherten führen, nämlich dann, wenn sie dadurch mehr als ein Jahr in der gleichen Schadenfreiheits-Klasse bleiben. Um diesen Nachteil auszugleichen gibt es die so genannte „Plus 1“-Regelung, die besagt, dass diesen Kund:innen ein schadenfreies Jahr gut geschrieben wird. Tatsächlich wird auch das aber manchmal „vergessen“. Es ist also ratsam, auch hier die Vertragsveränderungen genau zu prüfen. Betroffene können bei Bedarf die Versicherungsberatung in den mehr als 60 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW nutzen.
• Wie kündigt man am besten?
Immer noch viele Verträge in der Kfz-Versicherung orientieren sich am Kalenderjahr und enden am 31. Dezember. Dann muss dem Kfz-Versicherer die fristgerechte Kündigung spätestens am 30. November vorliegen. Das geht mit einem formlosen Schreiben. Wichtig sind die Angabe der Versicherungsnummer, des Kennzeichens und das Datum, zu dem die Kündigung wirksam werden soll (in der Regel zum 31. Dezember 2024). Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
• Noch mehr zum Wechsel der Kfz-Versicherung gibt es hier!