Infos & Fristen zur Bundetsagwahl in Mönchengladbach
Veröffentlicht: Freitag, 24.01.2025 06:00
In einem Monat (23. Februar) ist Bundestagswahl. Bei uns in Mönchengladbach sind rund 181.000 Einwohner wahlberechtigt. Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt und ihr könnt auch schon Briefwahl beantragen.

Termine & Fristen in Mönchengladbach bis zur Wahl
- Seit Mitte Januar und bis zum 21. Februar um 15 Uhr könnt ihr Briefwahl beantragen. Das geht per formloser E-Mail (an briefwahl@moenchengladbach.de), als formloses Schreiben an die Stadt (an Fachbereich Bürgerservice, Goebenstraße 4-8, 41061) oder bis zum 19. Februar über diesen Link. Die Unterlagen für die Briefwahl können außerdem per QR-Code angefordert werden, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung auch noch am Wahltag im Wahlscheinbüro, Vitus-Center, Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach, bis 15 Uhr möglich.
- Seit dem 17. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
- Am 24. Januar entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Zulassung zur Wahl.
- Am 30. Januar entscheiden der Landes- und Bundeswahlausschuss über die Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Landeslisten und Kreiswahlvorschlägen. Erst danach können die Stimmzettel gedruckt werden.
- Bis zum 2. Februar müssen alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung erhalten haben - ist das nicht der Fall, solltet ihr euch dringend an die Stadt wenden (wahlen@moenchengladbach.de).
- Wer neu nach Mönchengladbach zieht, muss bis zum 2. Februar beantragen, hier ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden und ansonsten am alten Wohnort wählen. Auch, wer im Ausland wohnt, zuletzt aber in Mönchengladbach gemeldet war und wahlberechtigt ist, kann bis zum 2.Februar beantragen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
- Ab dem 7. Februar werden die Briefwahlunterlagen verschickt.
- Ab dem 10. Februar haben die Wahlscheinbüros Vitus-Center und Rathaus Rheydt geöffnet.
- Am 23. Februar ist Bundestagswahl. Die 179 Wahllokale haben dann in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Urnenwahl ist mit der Wahlbenachrichtigung oder mit Personalausweis bzw. Reisepass möglich. In welchem Wahllokal man wählen kann, steht auf der Wahlbenachrichtigung. Die jeweiligen Wahlräume sind Online auf der städtischen Homepage abrufbar. Der Wahllokalfinder wird in Kürze veröffentlicht. Wer Briefwahl beantragt hat, muss den Wahlbrief so rechtzeitig in die Post geben, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Wahlbehörde der Stadt Mönchengladbach eingeht.
Autoren: Bent Langner / Anika Peltzer