i-Kfz: Auto zulassen und direkt losfahren
Veröffentlicht: Donnerstag, 31.08.2023 07:25
Das eigene Auto einfach online registrieren und etwas weniger bürokratischen Aufwand betreiben müssen? Das soll mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung nun möglich sein.
Nach der Zulassung direkt losfahren. Das geht ab dem 1. September! Dabei handelt es sich um die vierte Phase des Projekts “i-Kfz”, also der internetbasierten Fahrzeugzulassung, des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Standardzulassungsvorgänge lassen sich schon seit Oktober 2019 online in den “i-Kfz”-Portalen abwickeln. Neu ist ab September damit nur der digitale Zulassungsbescheid. Dieser kann 10 Tage lang zur Überbrückung genutzt werden, bis zum Erhalt aller wichtigen Dokumente durch die Zulassungsbehörde. Auch E-Autos, Oldtimer und Autos mit Saisonkennzeichen können ab September online zugelassen werden.
Was brauchen wir dafür?
Für die digitale Zulassung werden ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp2 benötigt. Außerdem wird die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt, früher Fahrzeugbrief genannt. Darauf ist ein verdeckter Sicherheitscode, der angegeben werden muss. Somit funktioniert die internetbasierte Fahrzeugzulassung nur bei Fahrzeugen, die erstmals ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden, da es diese Sicherheitscodes erst seitdem auf den Zulassungsbescheinigungen gibt.
Wie funktioniert es?
Auf der Webseite der für uns zuständigen Zulassungsbehörde müssen wir unsere Identität mit unserem Ausweis nachweisen. Danach werden der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die eigene Kontonummer (IBAN) angegeben. Anschließend wird eine verfügbare oder zuvor reservierte Kennzeichenkombination eingetragen. Im letzten Schritt wird die anfallende Gebühr per Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift oder einer anderen Zahlungsmethode bezahlt. Im Anschluss kann die digitale Zulassung heruntergeladen, ausgedruckt und gut sichtbar im Auto hinterlegt werden. Die Zulassungsbehörde versendet dann alle wichtigen Dokumente, wie z.B. den Zulassungsbescheid oder die Stempelplakettenträger, per Post.
Nicht die Nummernschilder vergessen
Um die Nummernschilder müssen sich Halterinnen und Halter allerdings weiterhin selbst kümmern. Da die Kennzeichenkombination erst im Onlineprozess ausgewählt wird, können wir uns auch erst im Anschluss darum kümmern. Das mit dem “sofort losfahren" geht also nur in der Theorie auf. Hier kann es hilfreich sein, sich das eigene Wunschkennzeichen vorab zu reservieren. Bei vielen Zulassungsbehörden ist das gegen eine kleine Gebühr möglich. So können wir uns die Nummernschilder schon kurz vorher besorgen. Wirklich unkompliziert ist der Prozess also nur bei Umschreibung und Kennzeichenmitnahme.
Autorin: Laura Knichel