Gespaltene Reaktionen auf Bike-Lane-Urteil

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat entschieden: Die Protected Bike Lane an der Hohenzollernstraße ist unzulässig und muss weg - die Reaktionen reichen von Jubel bis unverständnis.

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Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Öl ins Feuer einer glimmenden Dauer-Diskussion in Mönchengladbach gegossen. Die Protected Bike Lane an der Hohenzollernstraße ist seit ihrer Einweihung im Sommer 2023 immer wieder Streit-Thema gewesen. Auch weil es unmittelbar nach der Einweihung mehrere Alleinunfälle von Autofahrern gab, die mit den Klebe-Bordsteinen kollidierten, die die Bike Lane schützen sollen.

Jetzt hat das Verwaltungsgericht einem Eilantrag stattgegeben und erklärt, dass die Stadt den Radweg innerhalb von drei Wochen abbauen muss. Denn die alten, weiterhin bestehenden Radwege seien zwar nach heutigen Standards zu schmal, ansonsten aber Einwandfrei, so das Gericht. Außerdem seien die Bordsteine nicht StVO-konform.


Besonders die Bordsteine sind kontrovers.© RADIO 90,1
Besonders die Bordsteine sind kontrovers.
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Das dürfte den Kläger freuen, genauso freut es aber auch die CDU-Ratsfraktion. Sie ist bereits seit geraumer Zeit gegen die neuen Radwege, für die je eine Richtungsspur für Autofahrer weggefallen ist.Durch das Urteil sieht die Partei sich bestätigt und fordert die Stadtverwaltung, sowie die Koalition aus SPD und Grünen auf, ähnliche Pläne unverzüglich auf Eis zu legen.

Gleichzetig stößt das Urteil bei der SPD auf großes Unverständnis. Denn die alten Radwege waren aus Sicht der Partei nicht mehr nutzbar - auch wegen der Bäume entlang der Straße, deren Wurzeln dem Radweg hart zugesetzt haben. Die Protected Bike Lane war aus sicht der SPD die kostengünstigere Alternative zu einer kompletten Ertüchtigung der alten Radwege - zumal die Bäume entlang der Radwege der Sanierung wohl zum Opfer gefallen wären.

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Auch der ADFC findet das Urteil eine Katastrophe - die Protected Bike Lane sei erstmals eine schöne und sichere Verkehrsführung gewesen. Viele Radfahrer hätten sich positiv zu der neuen Verkehrsführung geäußert. Das letzte Wort ist in diesem Streit noch nicht gefallen - die Stadtverwaltung kann noch Einspruch beim Oberverwaltungsgericht einlegen.