Freispruch im Prozess um den Balkonabsturz
Veröffentlicht: Dienstag, 26.11.2024 16:23
Der Verwalter eines Gebäudes in Odenkirchen musste sich bis heute vor dem Mönchengladbacher Landgericht verantworten, weil das Geländer eines Balkones an dem Gebäude vor zwei Jahren abgebrochen ist. Dabei sind vier Menschen aus dem dritten Stock gestürzt - einer ist gestorben - der Verwalter ist jetzt freigesprochen worden.
Der Verwalter soll sich laut Anklage nicht genug um die Instandhaltung des Gebäudes gekümmert haben. Das Haus aus den 70ern soll sich in einem maroden Zustand befunden haben. Deswegen sei das Geländer weggebrochen. Vor zweieinhalb Jahren ist es zu einer Rangelei auf dem Balkon gekommen. Zwei Männer und eine Frau waren demnach in einen Streit geraten. Ein weiterer Mann hatte versucht, zu schlichten. Während die vier Menschen auf dem Balkon waren, ist das Geländer weggebrochen. Alle vier sind nach unten gestürzt - einer von ihnen ist noch vor Ort gestorben. Dem Verwalter wurden deswegen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen - vor Gericht wurde er allerdings freigesprochen.