Elterngeld, Reisen, Führerschein – was sich im April ändert

Elterngeld, Reisen, Führerschein – was sich im April ändert
© Peter Kneffel/dpa

Verbraucher

Berlin (dpa) - Den Führerschein auf dem Handy zeigen? Bis das geht, könnte es noch dauern - immerhin der Fahrzeugschein soll im April digital werden. Der neue Monat bringt zudem für manche Eltern Einschnitte mit sich. Ein Überblick über die Änderungen:

Kürzungen beim Elterngeld 

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Alleinerziehende und Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein 

Die Fahrzeugpapiere nicht mehr mitnehmen, sondern auf dem Smartphone zeigen: Im April beginnt ein Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Interessierte Autofahrer können ab Anfang des Monats eine App testen, die gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt wurde.

Neue Fragen für die theoretische Führerscheinprüfung

Wer den Führerschein machen möchte, muss sich ab dem 1. April auf einen überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Einige Fragen wurden etwa aufgrund rechtlicher Änderungen gestrichen, andere wurden hinzugefügt - etwa zum Rechtsabbiegen, zu Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen oder zu bestimmten Verkehrsschildern.

Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien

Wer aus Ländern ohne Visapflicht, wie den EU-Staaten oder der Schweiz, nach Großbritannien reisen will, braucht künftig neben dem Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung. Laut dem britischen Innenministerium soll die neue Regelung für Europäer ab dem 2. April 2025 gelten. Die als ETA (Electronic Travel Authorisation) bezeichnete Genehmigung kostet 10 Pfund (11,93 Euro) und muss spätestens nach zwei Jahren erneuert werden.

Darmkrebs-Vorsorge früher für Frauen

Frauen haben früher einen Anspruch auf eine Darmkrebs-Vorsorge, eine sogenannte Früherkennungskoloskopie. Im Mindestabstand von zehn Jahren sind ab 50 Jahren zwei Darmspiegelungen zur Früherkennung möglich. Für Männer war die Altersgrenze früher herabgesetzt worden, weil sie ein höheres Darmkrebsrisiko haben. Wer sich keiner Darmspiegelung unterziehen möchte, kann alle zwei Jahre einen Stuhltest machen. 

Kommt die elektronische Patientenakte?

Der Test für die elektronische Patientenakte (ePA) läuft seit dem 15. Januar – bislang nur in drei Testregionen und rund 300 teilnehmenden Praxen. Diese Testphase wird aktuell nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ausgewertet. Fällt ein positives Urteil, könnte sie ab Ende April eingeführt werden. 

In der ePA sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit der Einführung soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden. Jeder Kassenpatient soll die ePA nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums bekommen – es sei denn, er widerspricht.

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Elterngeld, Reisen, Führerschein – was sich im April ändert
Die Testphase für die ePa wird noch ausgewertet. (Archivbild)© Rolf Vennenbernd/dpa-Pool/dpa
Die Testphase für die ePa wird noch ausgewertet. (Archivbild)
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Hat der Fahrzeugschein bald ausgedient? (Archivbild)© Marijan Murat/dpa/dpa-tmn
Hat der Fahrzeugschein bald ausgedient? (Archivbild)
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