Bußgeldkatalog 2020: Rasen und Falschparken wird drastisch bestraft
Veröffentlicht: Montag, 04.05.2020 10:00
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat den neuen Bußgeldkatalog für 2020 vorgestellt. Er gilt ab dem 28. April 2020. Temposündern geht es künftig an den Kragen, schwächere Verkehrsteilnehmer werden erheblich besser geschützt.
Die neue Straßenverkehrsordnungs-Novelle oder besser - der neue Bußgeldkatalog ist da. Und der hat es in sich. Soviel ist klar: Wer zu schnell unterwegs ist, egal ob innerorts oder außerorts, wird ab dem 28. April deutlich kräftiger zur Kasse gebeten. Wer falsch parkt, begeht mit Sicherheit keinen Kavaliersdelikt mehr, das wird mit dem neuen Katalog nun auch deutlich. Verkehrsminister Scheuer sagt: "Wir machen unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter. Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer.“ Wir haben die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Führerschein bei Raserei deutlich schneller weg
Wird man innerorts mit 21 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischt, ist der Führerschein weg und zwar für einen Monat. Dazu kommen 80 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Außerorts dasselbe ab 26 km/h.
Leichtere Verstöße gegen die Tempogesetze werden ab sofort ebenfalls härter bestraft. Allein "nur" bis zu 10 km/h innerorts zu schnell zu sein kostet nun 30 Euro Verwarnungsgeld. Wer in einer Tempo-30-Zone mit 46 Kilometern pro Stunde geblitzt wird, kassiert 70 Euro Bußgeld.
Rettungsgasse missachtet? Ein Monat Fahrverbot!
Wer Sinn und Zweck einer Rettungsgasse auf Autobahnen in Staus nicht versteht, erhält mit der neuen StVO nun einen deutlichen Denkzettel. Wer Rettungsgassen blockiert oder sogar selbst befährt, zahlt in Zukunft 200 bis 320 Euro. Der "Lappen" ist einen Monat weg und es gibt zwei Punkte in Flensburg.
Radfahrer werden besser geschützt
Bisher mussten Autofahrer beim Überholen von Radfahrern nur "ausreichenden" Abstand halten. Künftig sind konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und zwei Meter außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren, also höchstens elf km/h. Hier kam und kommt es zu häufigen Unfällen mit Radfahrern.
Ein neues Verkehrsschild kann allen Pkws und Lkws das Überholen einspuriger Fahrzeuge an gefährlichen Stellen verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot - einfach um die Sicht zu verbessern. Neben Fahrradstraßen kann es nun auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Bußgelder für Falschparken steigen deutlich
Das Parken auf Geh- und Radwegen oder in zweiten Reihen kostet ab dem 28. April bis zu 100 Euro und nicht mehr "nur" 15 Euro. Selbiges gilt für das Halten auf Radfahrerschutzstreifen. Bisher durften Autos dort drei Minuten halten. Wer durch sein Parken behindert oder gefährdert oder länger als eine Stunde auf einem Geh- oder Radweg parkt, könnte sogar einen Punkt in Flensburg kassieren. 35 Euro gibt es ab sofort für Falschparken an übersichtlichen Stellen, 55 Euro für Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen und auf E-Auto-Parkplätzen.
Wer sich die gesamte Straßenverkehrsordnung-Novelle durchlesen möchte, gelangt über diesen Link zur Übersichtsseite des Bundesverkehrsministeriums: Hier klicken.
Autor: Joachim Schultheis