Ausfallgeld für Bauarbeiter

Bauarbeiter, die im Winter wetterbedingt nicht auf der Baustelle arbeiten können, sollten unbedingt Saison-Kurzarbeitergeld bekommen.

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Darauf weist jetzt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hin. So viele Betriebe in unserer Stadt wie möglich sollten diese Überbrückungsregel nutzen. Denn so bleiben Fachkräfte in der Branche, sagt die IG Bau. Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld haben die über 2000 Baubeschäftigen in Mönchengladbach Anspruch auf ein Ausfallgeld von der Agentur für Arbeit - konkret sind das 67 Prozent ihres Nettolohns. Die Leistung wird zwischen Dezember und März gezahlt. Davon profitieren können Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftbaus.