Alleinunfall mit Lastenrad: 34-Jährige fährt unter Alkoholeinfluss - Säugling schwer verletzt
Veröffentlicht: Montag, 31.03.2025 15:35

Am Freitag, 28. März, ist es gegen 18 Uhr an der Straße Am Minto zu einem Alleinunfall einer 34-Jährigen mit ihrem fünf Monate alten Sohn auf einem Lastenrad gekommen.
Zeugen hatten beobachtet, wie die 34-Jährige von der Hindenburgstraße kommend etwa auf Höhe der Parkhauseinfahrt am Einkaufszentrum Minto mit ihrem Lastenrad zur Seite gestürzt sei. Bei näherem Herantreten stellten sie außerdem fest, dass sich ein etwa fünf Monate alter Säugling in einer Sitzschale auf dem Lastenrad befunden hatte. Daraufhin verständigten die Zeugen die Polizei und einen Rettungswagen.
Die eintreffenden Beamten stellten bei der Befragung der 34-Jährigen Anzeichen von Alkoholkonsum fest. Auf Nachfrage bestätigte die Frau den Verdacht. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest lieferte ein positives Ergebnis.
Zwei Rettungswagenteams brachten die Mutter und ihren Sohn in ein Krankenhaus. Während der Säugling stationär aufgenommen wurde, konnte die Frau nach ambulanter Behandlung und Blutprobenentnahme entlassen werden.
Die Polizei Mönchengladbach hat die Ermittlungen wegen Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses sowie Fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall aufgenommen. (cr)
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: Aufgrund anderer Bauform und der höheren Masse - auch in Verbindung mit einer optionalen Tretunterstützung - unterscheidet sich das Lastenrad deutlich vom herkömmlichen Fahrrad hinsichtlich Fahrstabilität und -verhalten. Um insbesondere in Gefahrensituationen und bei dynamischen Fahrmanövern sicher unterwegs sein, wird das Trainieren ohne Ladung/ Besetzung dringend empfohlen. Eine Kinderbeförderung in einem Lastenrad ist nur zulässig, wenn für jedes Kind ein geeigneter Sitz mit Gurten vorhanden ist (Y-Gurte über Schultern und im Schritt). Fahrende und Kinder sollten passende und geprüfte Fahrradhelme tragen.
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